Unfallregulierung

Unfallrekonstruktion bei ungeklärter Schadenfrage✓ Schadenregulierung mit der Versicherung✓ Geltendmachung von Schmerzensgeld✓ Eintreiben von Forderungen gegen den Unfallgegner✓


Das Verkehrsrecht und die Regulierungspraxis der Versicherer werden immer komplizierter und komplexer, so dass es zur professionellen Durchsetzung von Ansprüchen der Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts bedarf.

Qualifizierte und fachkundige Unfallregulierung mit dem Versicherer

Rechtsanwalt Schneider berät fachkundig und vertritt qualifiziert Geschädigte in sämtlichen Bereichen des zivilen Verkehrsrechts. 

 

Er reguliert zügig und professionell sämtliche aus einem Verkehrsunfall resultierenden Schäden (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsentschädigung, Haushaltsführungsschaden, etc.) Rechtsanwalt Schneider tritt ausschließlich  für die Interessen der Geschädigten ein und vertritt diese persönlich auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. 

 

Er übernimmt auch die Vertretung und die Verteidigung bei behördlicher Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (beispielsweise Bußgeldverfahren) und Verkehrsstrafsachen (Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt,  Straßenverkehrsgefährdung etc.). 

Ihr Fachmann in Sachen Unfall- & Schadenregulierungen

Vertrauen Sie einem Fachmann mit jahrelanger Erfahrung und stets durch Fortbildung aktualisiertem Fachwissen, denn nur dadurch kann der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte zufrieden gestellt werden. Primäres Ziel bei der Schadensabwicklung ist es, den an einem Schadensereignis Beteiligten durch schnelle Auszahlung der von den Haftpflichtversicherungen eingezogenen Geldern zufrieden zu stellen.  

 

Rechtsanwalt Schneider ist als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und durch seine langjährige Tätigkeit in der Bearbeitung von Verkehrsunfällen besonders erfahren und dadurch ein qualifizierter und kompetenter Berater rund um den Verkehrsunfall.