Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Beratungen✓ Widerspruch bei ungerechtfertigter Kündigung✓ Vorgehen gegen Mobber✓ Rücknahme von Abmahnungen durchsetzen✓


Das Arbeitsrecht deckt alle Probleme um Angestelltenverhältnisse ab

Die vielfältigen Fragen und die in unterschiedlichen Gesetzen und Tarifverträgen enthaltenen Regelungen und Vereinbarungen rund um das Arbeitsrecht betreffen nahezu  jeden Bürger. Das Arbeitsrecht regelt einen zentralen Bereich des täglichen Lebens.

Fachliche und kompetente Beratung für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber

Für die Beteiligten im Arbeitsrecht, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, ist es auf Grund der  umfangreichen gesetzlichen Regelungen und differenzierter Rechtsprechung fast nicht möglich, arbeitsrechtliche Probleme ohne anwaltliche Beratung zufriedenstellend zu lösen, so dass kompetente, fachliche Beratung und Vertretung unerlässlich ist, die Ihnen in der Kanzlei von Rechtsanwalt Schneider zur Verfügung gestellt wird.

Individuelle und persönliche Lösungsentwicklung 

Rechtsanwalt Schneider berät Mandanten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickelt zusammen mit ihnen persönlich, Lösungen für ihre praktischen Probleme auf allen Gebieten des individuellen Arbeitsrechts. Gerade im Arbeitsrecht gilt, dass Beratung juristisch fundiert sein muss. Insbesondere sind praktisches Know-how und das Gefühl für Verhandlungssituationen genauso wichtig wie ausführliche Rechtskenntnisse.

Richtiges Verhalten bei Gerichtsverhandlungen

Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertretung ist untrennbarer Bestandteil der Tätigkeit das Auftreten und das richtige Verhalten im Gerichtssaal. Rechtsanwalt Schneider vertritt seine Mandanten in allen Instanzen, in Kündigungsschutzverfahren einzelner Arbeitnehmer ebenso wie in Auseinandersetzungen mit Betriebsräten über den Umfang von Mitbestimmungsrechten oder in Streitigkeiten über die Zulässigkeit gewerkschaftlicher Arbeitskampfmaßnahmen. 

Rechtsanwaltskosten 

Von besonderer Bedeutung ist, dass in erster Instanz vor den Arbeitsgerichten, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits, jede Partei ihren Rechtsanwalt selbst bezahlen muss. Es besteht also kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten, § 12 a Abs.1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Der Gesetzgeber verlangt, dass der Mandant hierauf in der Vollmacht hinzuweisen ist. Deswegen ist eine bestehende Rechtsschutzversicherung von Vorteil und es empfiehlt sich bei Fehlen einer solchen, gegebenenfalls über einen Abschluss nachzudenken.