Regelung der Firmennachfolge✓ Durchsetzung von Unterhaltsforderungen✓ Testamentsgestaltung✓ Eheverträge entwerfen✓ Umgangsrecht nach Scheidung✓
Rechtsanwalt Schneider berät und begleitet Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich in den Bereichen Trennung, Scheidung der Ehe, Unterhalt, Kindschaftsrecht, Umgangsrecht und elterliche Sorge.
Darüber hinaus werden die mit der Trennung der Parteien und der Ehescheidung zusammenhängenden Bereiche der Vermögensauseinandersetzung und den damit untrennbar verbundenen Problemen aus dem Erb- und Steuerrecht bearbeitet. Hierzu gehört auch die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen, von Nachfolgeregelungen in Familienunter-nehmen, die Regelung des Zusammenlebens nichtehelicher Lebensgemeinschaften und die Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen.
Das Familienrecht ist einerseits geprägt von sehr persönlichen Sachverhalten und andererseits von der Auseinandersetzung über Unterhalts- und Vermögensansprüche der Parteien, so dass die Bearbeitung der Mandate im Familienrecht ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Engagement und Sachverstand bedarf. Als ausgewiesener Kenner des Familienrechts und langjährig praktizierender Rechtsanwalt ist gewährleistet, dass Rechtsanwalt Schneider die ihm übertragenen Mandate aus dem Familienrecht mit der notwendigen Sensibilität und Professionalität bearbeitet.
Rechtsanwalt Schneider ist als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) besonders qualifiziert und kompetenter Berater rund um das Familien- und Erbrecht. Das Wissen in den beiden Tätigkeitsbereichen wird durch permanente Fortbildung und der täglichen Arbeit weiterentwickelt und dem aktuellen Stand in Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst.
Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf
Unterhaltsrechtliche Leitlinien als Orientierungshilfe
Die Unterhaltstabellen und die Leitlinien sind keine Gesetze oder sonst verbindliche Rechtsvorschriften. Die Gerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Das Gesetz lässt dem Richter im Unterhaltsrecht wegen der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, wie angemessener Unterhalt etc. einen gewissen Ermessensspielraum bei der Entscheidung und Festlegung des Unterhalts. Die Leitlinien dienen dazu, eine Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte zu gewährleisten. Sie führen zur Beratungssicherheit, weil die Rechtsprechung damit durchschaubarer und in gewissem Rahmen auch berechenbarer wird. Zugleich bleibt Raum für eine individuelle Behandlung von besonderen Fällen.
Die Leitlinien enthalten u.a. Regeln dazu, wie das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln ist, was davon abzuziehen ist, welcher Betrag ihm selber verbleiben muss, welchen Bedarf Unterhaltsberechtigte haben und wie in sog. Mangelfällen zu verfahren ist, wenn das Einkommen des Pflichtigen nicht zur Deckung aller Unterhaltsansprüche ausreicht.
Das Erbrecht regelt wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Das gesetzliche Erbrecht will über die gesetzlich angeordnete Erbfolge sicherstellen, dass niemand ohne Erben stirbt. Es will aber nicht in den Willen des Erblassers eingreifen. Deswegen kann dieser abweichend von der gesetzlichen Regelung jederzeit durch Testament oder Erbvertrag eine eigenständige Regelung über seinen Nachlass treffen. Nur dann, wenn es an einer solchen Regelung fehlt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Die anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht kann in zwei Bereiche gegliedert werden. Der eine Bereich umfasst alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung und Änderung von Verfügungen von Todes wegen (beispielweise Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) oder lebzeitige Zuwendungen und ihre Auswirkungen (Schenkung, Betriebs-übergabe, Firmennachfolgeregelung). Regelungen und Vorsorgeverfügungen für das Alter, wie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und/oder einer Patientenverfügung.
Der zweite Bereich betrifft alle Tätigkeiten nach Eintritt des Erbfalls. Dazu gehören die Überprüfung der Erbfolge, die Anfechtung erbrechtlicher Verfügungen, die erbrechtlichen Ansprüche (Erbteil, Vermächtnis, Pflichtteilsrecht) und ihre Durchsetzung sowie die Probleme der Erbenhaftung, der Nachlasssicherung, der Pflegschaft und Nachlassverwaltung, der Testamentsvollstreckung, Nachlassauseinandersetzung und der Erbschaftssteuer.
Rechtsanwalt Schneider berät und vertritt seine Mandanten kompetent außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen rund ums Erben und Vererben in den Bereichen: