Dipl.-Kfm. Hans-Peter Schneider


Rechtsanwalt Schneider studierte nach dem Abitur an der Universität Mannheim zunächst Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss zum Diplom-Kaufmann und im Anschluss an die Beschäftigung in einem Wirtschaftsunternehmen an den Universitäten Mannheim und Heidelberg Rechtswissenschaften. 

 

Nach Abschluss der Referendarzeit am Landgericht Mannheim und nach Ablegen des 2. juristischen Staatsexamens war Rechtsanwalt Schneider in verschiedenen Anwaltskanzleien in Mannheim und in Karlsruhe, zuletzt als Mitgesellschafter einer Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe, tätig. 

 

Anfang Juli 2003 verlegte Rechtsanwalt Schneider seinen Kanzleisitz von Karlsruhe nach Hockenheim.

 

Rechtsanwalt Schneider vertritt kleinere und mittelständische Unternehmen, ebenso wie Selbständige und private Mandanten.

 

Rechtsanwalt Schneider war neben seiner anwaltlichen Tätigkeit, vorwiegend in den Bereichen des Arbeits-, Familien- und Erbrechts, sieben Jahre lang als Berater des Haus- und Grundbesitzervereins Karlsruhe und nach erfolgtem Wechsel, weitere sieben Jahre als Berater des Mietervereins Karlsruhe, tätig und hat aus dieser langjährigen Beschäftigung besondere Fachkenntnisse in den Gebieten des Wohnraummiet-  und Gewerberaummietrechts, des Wohnungseigentums- und Pachtrechts, des Nachbarrechts.